Bodenseecard West
Ihr Freifahrtschein durch Singen – und darüber hinaus: Bodenseecard West
Mit nur einer Karte entspannt und flexibel die Region erkunden: Das funktioniert mit der Bodenseecard West ganz einfach. Übernachtungsgäste erhalten das Ticket kostenfrei beim Check-in in der Unterkunft – und genießen von da an zahlreiche Vorteile. Die gratis Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs, Ermäßigungen bei der Untersee-Schifffahrt und reduzierte Eintrittspreise für Museen zum Beispiel.
Vorteile & Geltungsbereich der Bodenseecard West
Sie haben sich die Bodenseecard West bereits gesichert und möchten nun wissen, wo und wie Sie diese am besten nutzen? Nichts leichter als das! Folgende Benefits können Sie mit der Karte uneingeschränkt genießen …
Freie Fahrt mit Bus und Bahn
Mit der Bodenseecard West nutzen Sie den öffentlichen Personennahverkehr im Gebiet des Verkehrsverbundes Hegau Bodensee (VHB) kostenlos. Damit gilt die smarte Karte für den gesamten Landkreis Konstanz sowie bis ins Stadtgebiet von Überlingen als Freifahrtschein. Sind Sie an Ihrem Ziel angelangt, gibt es mit der Card zusätzliche Ermäßigungen für zahlreiche Sehenswürdigkeiten. So lohnt es sich gleich doppelt, einfach mal das Auto stehen zu lassen und bequem mit Bus und Bahn durch die Region zu reisen.
Gut zu wissen: Beachten Sie bitte, dass die Bodenseecard West nur für die eingetragenen Personen gilt und nicht in IC, ICE, EC und CIS-Zügen nutzbar ist!
Ermäßigungen für Ausflugsziele in Singen
Die Bodenseecard West sichert Ihnen Vergünstigungen beim Eintritt zu vielen Attraktionen in und um die Vulkanstadt. Folgende Ausflüge lohnen sich mit der Karte besonders:
FAQ: Wissenswertes & Details
Ihre Fragen, unsere Antworten: Im FAQ-Bereich erhalten Sie alle wichtigen Informationen zu Kosten, Gültigkeit und inkludierten Leistungen der Bodenseecard West im Detail. So können Sie Ihren Aufenthalt in Singen und der gesamten Bodenseeregion bestens planen und genießen.
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Sämtliche Übernachtungsgäste der folgenden Städte und Gemeinden erhalten eine Bodenseecard West:
- Singen (Hohentwiel)
- Konstanz
- Radolfzell
- Stockach
- Allensbach
- Bodman-Ludwigshafen
- Gaienhofen
- Gailingen
- Moos
- Öhningen
- Reichenau
- Rielasingen-Worblingen
- Steißlingen
- Sipplingen
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Bei Ihrer Ankunft wird Ihnen die Bodenseecard West im Zuge des Check-ins überreicht.
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Die Bodenseecard West ist vom Anreise- bis zum Abreisetag gültig.
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Nein, die Karte ist nicht übertragbar. Jeder Gast erhält eine personalisierte Bodenseecard West.
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- Die Bodenseecard West gilt als Fahrkarte für die zweite Klasse im Nahverkehr (Stadt- und Regionalbusse sowie RB-/RE-/IRE-/SBB-/HZL-/S-Bahnen und IC-Züge) innerhalb der Zonen 1–5 und 33 des Gebietes des Verkehrsverbund Hegau Bodensee (VHB).
- Zusätzlich kann die Linie 200 nach Stein am Rhein (Schweiz) bis zur Haltestelle Untertor verbundüberschreitend genutzt werden.
- Nicht im VHB – und damit von der Nutzung ausgeschlossen – ist die Linie 7349 von Stein am Rhein bis Rielasingen Zoll sowie die Stadtbuslinie Konstanz 908 außerhalb von Konstanz in der Lokalzone Kreuzlingen (Schweiz).
- Zur Mitnahme von Tieren und Fahrrädern ist ein eigener Fahrschein notwendig.
- Möchten nur einzelne Mitglieder einer Gruppe die Bodenseecard West nutzen, besteht die Möglichkeit von Gruppenteilfahrscheinen. Diese erhalten Sie gegen Vorlage Ihrer Karte und eines amtlichen Lichtbildausweises in Ihrer Unterkunft oder bei der Tourist-Information.
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Neben der kostenlosen Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) sichert Ihnen die Bodenseecard West freie beziehungsweise ermäßigte Eintritte in Strandbäder und Museen sowie reduzierte Leihgebühren für Fahrräder oder Boote.
In der Broschüre „Ausflugstipps am Westlichen Bodensee“ finden Sie eine praktische Übersicht sämtlicher Leistungen. Sie erhalten die Broschüre sowohl beim Check-in in Ihrer Unterkunft als auch in der Tourist-Information.
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Die Mittel, die durch die Erhebung der Übernachtungssteuer gewonnen werden, dienen unter anderem der Finanzierung von touristischen Einrichtungen, Veranstaltungen, sowie der kostenlosen Beförderung im ÖPNV. Die Übernachtungssteuer in Singen (Hohentwiel) beträgt ganzjährig 3,0 % vom Bruttoübernachtungspreis. Besteuert werden alle Übernachtungen gegen Entgelt auf der Gemarkung Singen.
Folgende Aufenthalte sind ausgenommen:- Aufenthalte in Krankenhäusern, Reha Einrichtungen, Alten /Pflegeheimen, Hospizen oder vergleichbaren Einrichtungen,
- Langzeitaufenthalte ab einer ununterbrochenen Belegungsdauer von 2 Monaten im selben Betrieb. Die ersten zwei Monate sind steuerpflichtig.
- Personen, die sich dauerhaft mit Haupt oder Nebenwohnung anmelden (Wohnsitzbegründung).
- Übernachtungen im Rahmen schulischer Bildungsgänge (auch für Begleitpersonen).
- Fälle der Grundversorgung (z. B. Notunterkünfte) und medizinisch veranlasste Unterbringungen — Nachweise können erforderlich sein.
Weitere Informationen finden Sie in der Übernachtungssteuersatzung.