Erklärung zur Barrierefreiheit

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Die Stadt Singen ist bemüht, ihre Internetseite in Einklang mit §10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt ausschließlich für die Domain erlebe.singen.de


Stand der Vereinbarkeiten mit den Anforderungen

Diese Website ist nicht mit §10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Die Unvereinbarkeiten (und/oder Ausnahmen) sind nachstehend aufgeführt.


Nicht Barrierefreie Inhalte

Die folgenden Inhalte sind nicht barrierefrei, da sie nicht mit der zugrundeliegenden harmonisierten Norm EN 301 549 vereinbar sind:

  • Auf vielen Seiten gibt es Bilder ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den Bildern ist erschwert. | WCAG: 1.1.1
  • Auf mehreren Seiten gibt es Links ohne Linktext. | WCAG: 4.1.2
  • Auf fast allen Seiten ist der Kontrast zwischen Text und Hintergrund zu gering. | WCAG: 1.4.3
  • Auf einer Seite gibt es ein 'iframe' Element ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zum iframe ist erschwert. | WCAG: 4.1.2
  • Auf einzelnen Seiten ist keine Sprache im HTML hinterlegt. | WCAG: 3.1.1
  • Auf einzelnen Seiten gibt es Formularfelder ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den Formularfeldern ist erschwert. | WCAG: 4.1.2
  • Auf mehreren Seiten gibt es Buttons ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den Buttons ist erschwert. | WCAG: 4.1.2
  • Auf mehreren Seiten gibt es Überschriften, die keine Beschriftung haben oder das Attribut aria-hidden enthalten und somit für Screenreader nicht erreichbar sind. | WCAG: 1.3.1
  • Auf einzelnen Seiten verhindert der Meta viewport den Zoom. Die Deaktivierung des Zoomes erschwert die Lesbarkeit von Seiteninhalten für Menschen mit Sehbeeinträchtigung. | WCAG: 1.4.4
  • Auf mehreren Seiten gibt es ungültige Aria-Attribute Werte. Diese werden von Screenreadern nicht erfasst und entsprechend nicht korrekt ausgegeben. | WCAG: 4.1.2
  • Auf einer Seite gibt es fokussierbare Elemente, die als dekorativ gekennzeichnet sind und somit für Hilfstechnologien erreichbar ist, aber eigentlich ignoriert werden soll. | WCAG: 4.1.2
  • Auf einzelnen Seiten fehlen einem übergeordneten Element die passenden untergeordneten Elemente. Dies kann Nutzende von Screenreader verwirren, da ein Inhalt erwartet wird, aber keiner da ist. | WCAG: 1.3.1
  • Auf mehreren Seiten gibt es Elemente mit dem Attribut Aria-hidden, die gleichzeitig fokussierbar sind. Dadurch sind diese Elemente für Hilfstechnologien erreichbar, obwohl diese verborgen sein sollten. | WCAG: 4.1.2
  • Auf mehreren Seiten sind Beschreibungs-Listen falsch strukturiert. Dadurch werden Beschreibungs-Erklärungen und Beschreibungs-Überschriften nicht korrekt angezeigt und von Hilfstechnologien korrekt ausgegeben. | WCAG: 1.3.1
  • Auf einzelnen Seiten gibt es Elemente, deren Aria ID mehrmals vorkommen. Das erschwert die Navigation der Webseite mit Screenreadern. | WCAG: 4.1.2
  • Auf einzelnen Seiten gibt es Listen, die Elemente enthalten, die nicht in Listen gehören. Dadurch werden die Listen möglicherweise nicht korrekt von Hilfstechnologien ausgegeben. | WCAG: 1.3.1
  • In den Webauftritt eingebundene Dokumente (.pdf, .doc, etc.): Die große Anzahl bereitgestellter Dokumente, die teilweise bereits älteren Datums sind, hat bisher eine Übertragung in ein barrierefreies Format nicht ermöglicht. Auch Dokumente, die von Dritten (z.B. andere Organisationen, DMOs, Vereinen, u.a.) bereitgestellt werden, liegen nicht barrierefrei vor.
  • In den Webauftritt eingebundene Videos: Die Bereitstellung der Videos mit einer Audiodeskription konnte bislang nur teilweise realisiert werden.
  • Kartografie innerhalb der Webseite: Eine kartografische Darstellung ist eine hilfreiche und nützliche Ergänzung von Informationen. Kartografie ist im Wesentlichen eine bildliche Darstellung, die somit den Anforderungen der BITV nicht entsprechen kann.
  • Hinterlegung von Alternativtexten für Bilder ist unvollständig: Die Webseite der Stadt Singen hat als zentrales Element die mein.toubiz-Datenbank (zentrale touristische Datenbank des Landes Baden-Württemberg) im Einsatz. Kooperierende Tourismusbetriebe können hierüber verschiedenste Datensätze einpflegen, welche dann über die erlebe.singen.de-Website ausgespielt werden. Je nach Pflegestatus sind diese Datensätze mehr oder weniger barrierefrei. Die Stadt Singen hat darauf keinen direkten Einfluss, macht die Partner aber auf die Notwendigkeit und Wichtigkeit des Themas an verschiedenen Stellen aufmerksam und sensibilisiert regelmäßig.
  • Externe Dateneinträge entsprechen nicht den Vorgaben der Barrierefreiheit: Die Webseiten der Stadt Singen haben als zentrales Element die mein.toubiz-Datenbank (zentrale touristische Datenbank des Landes Baden-Württemberg) im Einsatz. Kooperierende Tourismusbetriebe können hierüber verschiedenste Datensätze einpflegen, welche dann über die erlebe.singen.de-Website ausgespielt werden. Je nach Pflegestatus sind diese Datensätze mehr oder weniger barrierearm. Die Stadt Singen hat darauf keinen direkten Einfluss, macht die Partner aber auf die Notwendigkeit und Wichtigkeit des Themas an verschiedenen Stellen aufmerksam und sensibilisiert regelmäßig.

     

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 11.06.2025 erstellt. Die Erklärung wurde mithilfe der Eye-Able® Technologie der Web Inclusion GmbH erstellt. Mehr Informationen zur Web Inclusion GmbH sind unter https://eye-able.com/ zu finden. Die Web Inclusion GmbH hat alle maschinell überprüfbaren Prüfschritte durchlaufen. 

Die Erklärung wurde zuletzt am 12.06.2025 überprüft.


Rückmeldung und Kontaktangaben

Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Webseite? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir erklären Ihnen, welche Barrieren bestehen. Sie können sich informieren, welche Ausnahmen wir gemacht haben. Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen. Vielen Dank für Ihr Feedback. 

Sie können uns über folgende Adresse kontaktieren: 

Stadt Singen
Fachbereich Kultur & Tourismus
Hohgarten 2
78224 Singen (Hohentwiel)
kulturbuero@singen.de
Tel.: +49 (0) 7731 85 244


Schlichtungsstelle

Landeszentrum Barrierefreiheit: Schlichtungsstelle 
Else-Josenhans-Straße 6 
70173 
Stuttgart 
schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de 
Tel.: +49(0) 711 123 39375 
https://barrierefreiheit-bw.de/ 
 


Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Website den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Stadt Singen wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter „Rückmeldung und Kontaktangaben“ in dieser Erklärung.

Falls die Stadt Singen nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen erreichen Sie wie folgt:

Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Simone Fischer
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart

Telefon: +49 (0) 711 2793360 
E-Mail: poststelle@bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach §12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.