Erklärung zur Barrierefreiheit

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Die Stadt Singen ist bemüht, ihre Internetseite in Einklang mit §10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt ausschließlich für die Website erlebe.singen.de


Stand der Vereinbarkeiten mit den Anforderungen

Diese Internetseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit §10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.


Nicht Barrierefreie Inhalte

  • Kontraste

Begründung: Die Gestaltung von ausreichenden Kontrasten konnte noch nicht vollständig realisiert werden. Hierfür benötigt es einen technischen Relaunch der Website, welcher mit hohem Ressouceneinsatz einhergeht.

  • In den Webauftritt eingebundene Dokumente (.pdf, .doc, etc.)

Begründung: Die große Anzahl bereitgestellter Dokumente, die teilweise bereits älteren Datums sind, hat bisher eine Übertragung in ein barrierefreies Format nicht ermöglicht. Auch Dokumente, die von Dritten (z.B. andere Organisationen, DMOs, Vereinen, u.a.) bereitgestellt werden, liegen nicht barrierefrei vor.

  • In den Webauftritt eingebundene Videos

Begründung: Die Bereitstellung der Videos mit einer Audiodeskription konnte bislang nur teilweise realisiert werden.

  • Kartografie innerhalb der Webseite

Begründung: Eine kartografische Darstellung ist eine hilfreiche und nützliche Ergänzung von Informationen. Kartografie ist im Wesentlichen eine bildliche Darstellung, die somit den Anforderungen der BITV nicht entsprechen kann.

  • Hinterlegung von Alternativtexten für Bilder ist unvollständig

Begründung: Die Webseite der Stadt Singen hat als zentrales Element die mein.toubiz-Datenbank (zentrale touristische Datenbank des Landes Baden-Württemberg) im Einsatz. Kooperierende Tourismusbetriebe können hierüber verschiedenste Datensätze einpflegen, welche dann über die erlebe.singen.de-Website ausgespielt werden. Je nach Pflegestatus sind diese Datensätze mehr oder weniger barrierefrei. Die Stadt Singen hat darauf keinen direkten Einfluss, macht die Partner aber auf die Notwendigkeit und Wichtigkeit des Themas an verschiedenen Stellen aufmerksam und sensibilisiert regelmäßig.

  • Externe Dateneinträge entsprechen nicht den Vorgaben der Barrierefreiheit

Begründung: Die Webseiten der Stadt Singen haben als zentrales Element die mein.toubiz-Datenbank (zentrale touristische Datenbank des Landes Baden-Württemberg) im Einsatz. Kooperierende Tourismusbetriebe können hierüber verschiedenste Datensätze einpflegen, welche dann über die erlebe.singen.de-Website ausgespielt werden. Je nach Pflegestatus sind diese Datensätze mehr oder weniger barrierearm. Die Stadt Singen hat darauf keinen direkten Einfluss, macht die Partner aber auf die Notwendigkeit und Wichtigkeit des Themas an verschiedenen Stellen aufmerksam und sensibilisiert regelmäßig.


Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 17.12.2024 erstellt.

Sie beruht auf einer Selbstbewertung nach § 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (DVO).

Die Erklärung wurde zuletzt am 17.12.2024 überprüft.


Rückmeldung und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen? Melden Sie sich gerne bei uns. 

Stadt Singen
Fachbereich Kultur & Tourismus
Hohgarten 2
78224 Singen (Hohentwiel)
kulturbuero@singen.de
Tel.: +49 (0) 7731 85 244


Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Website den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Stadt Singen wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter „Rückmeldung und Kontaktangaben“ in dieser Erklärung.

Falls die Stadt Singen nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen erreichen Sie wie folgt:

Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Simone Fischer
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart

Telefon: +49 (0) 711 2793360 
E-Mail: poststelle@bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach §12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.