AGB des Wohnmobilstellplatzes Sichelhenke in Bohlingen

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Liebe Gäste,

bitte schenken Sie den nachstehenden Geschäftsbedingungen Ihre Aufmerksamkeit. Sie regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und der Stadt Singen (Hohentwiel) als Betreiber des Wohnmobilstellplatzes Sichelhenke Bohlingen (nachstehend „Wohnmobilstellplatz“ genannt). Diese Geschäftsbedingungen werden Bestandteil des mit dem Wohnmobilstellplatz abzuschließenden Vertrages über die Nutzung des Stellplatzes in Bohlingen (Singen am Hohentwiel) (nachstehend „Platz“ genannt). Sie gelten ausschließlich für die Buchungen auf dem Platz.

 

1. GEGENSTAND DES VERTRAGES
Die Stadt Singen (Hohentwiel) ist Betreiber des Wohnmobilstellplatzes und vermietet Stellplätze in Bohlingen (Singen am Hohentwiel) an Gäste. Der Umfang der Leistung ergibt sich aus den Nutzungsbedingungen und den gültigen Preisen. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der Bestätigung.

 

2. BUCHUNG UND VERTRAGSABSCHLUSS
2.1. Mit der Bezahlung über das Smartphone bietet die Stadt Singen (Hohentwiel) dem Gast den Abschluss eines Vertrages auf Nutzung des Parkplatzes unter Einbeziehung dieser Geschäftsbedingungen verbindlich an.
2.2. Die der Stadt Singen (Hohentwiel) zur Verfügung gestellten Daten werden gemäß den gesetzlichen Vorschriften geschützt.

 

3. BUCHUNGSÄNDERUNGEN
Umbuchungsänderungen sind nicht möglich. Die Nutzungsgebühr ist nicht übertragbar. Bei vorzeitigem Verlassen des Stellplatzes erlischt automatisch Ihre Standzeit. Diese ist nicht auf andere Stellplätze übertragbar.

 

4. ZAHLUNG
Die Standgebühr und den Strom zahlen Sie über das Smartphone unter Nutzung des QR-Codes an der Stromsäule.

 

5. AUFENTHALTSDAUER
Die Aufenthaltsdauer beträgt maximal 72 Stunden.

 

6. WIDERRUFSBELEHRUNG
Ein Widerrufsrecht für den Verbraucher besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 Bürgerliches Gesetzbuch).
Einen Wohnmobilstellplatz zur zeitlich befristeten Nutzung zu einem definierten Zeitpunkt anzubieten, fällt unter die oben genannte Ausnahme (weitere Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen). Bei der Buchung eines Wohnmobilstellplatzes über die Plattform von „womo.cloud“ besteht daher keinerlei Widerrufsrecht.

 

7. REGELN AUF DEM PLATZ
7.1. Sie sind berechtigt, Hunde mit auf den Platz zu bringen und/oder Hunde auf dem Platz zu halten. Auf den angrenzenden Grünflächen gilt aufgrund des Naturschutzgebietes Leinenpflicht. Bitte entsorgen Sie auch die Hinterlassenschaften Ihres Hundes in den dafür vorgesehenen Müllbehältern. 
7.2. Täglich zwischen 12:30 und 14:30 Uhr ist Mittagsruhe auf dem Platz. Ab 22:00 Uhr ist Nachtruhe auf dem Platz. In dieser Zeit ist Ruhe zu wahren und auf lärmintensive Tätigkeiten zu verzichten.
7.3. Auf dem Platz gilt die Straßenverkehrsordnung. Das Befahren des Platzes ist nur mit Schrittgeschwindigkeit gestattet.
7.4. Das Abstellen von Fahrzeugen außerhalb des Wohnmobilstellplatzes ist nicht gestattet.
7.5. Die Benutzung des Stellplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Der Stellplatz grenzt an ein sensibles Naturschutzgebiet, bitte beachten Sie die geltenden Regelungen und gehen Sie achtsam mit der Natur um. 
7.6. Bitte entsorgen Sie Ihre Abfälle in den dafür vorgesehenen Müllbehältern. Für die Entsorgung von Grauwasser und Schwarzwasser steht Ihnen eine kostenlose Entsorgungsstation zur Verfügung.

 

8. GEWÄHRLEISTUNG/HAFTUNG
8.1. Die Haftung der Stadt Singen (Hohentwiel) beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
8.2. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistungen sind unverzüglich und ausschließlich an den die Stadt Singen (Hohentwiel) zu richten. Unterlässt der Gast die Anzeige von Mängeln schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen.

 

9. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch die gesetzliche Regelung zu ersetzen.

 

10. GERICHTSSTAND
Klagen gegen die Stadt Singen (Hohentwiel) sind an dessen Sitz zu erheben. Für Klagen der Stadt Singen (Hohentwiel) gegen den Gast ist der Wohnsitz des Gastes maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz der Stadt Singen (Hohentwiel) maßgebend.

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