
Benutzung des Stadtarchivs
Was Sie für Ihren Besuch wissen sollten
Ganz gleich, ob Sie Fragen zur Familienforschung, Heimat- oder Baugeschichte Singens haben: Im Stadtarchiv finden Sie eine Vielzahl an Materialien, die Sie bei Ihrer Recherche unterstützen. Im Benutzersaal steht Ihnen dafür ein Handapparat mit Literatur zur Stadtgeschichte, Adressbüchern und der Druckschriftensammlung zur Verfügung. Das Team des Stadtarchivs hilft Ihnen gerne bei der Arbeit mit historischen Quellen.
Gut zu wissen: Voraussetzung für die Archivbenutzung ist ein ausgefüllter Benutzungsantrag. Mit Ihrer Unterschrift erkennen Sie die Archivsatzung der Stadt Singen an, die auch im Benutzersaal ausliegt.
Allgemeine Informationen zum Singener Stadtarchiv
Sie können das Archivgut zu den Öffnungszeiten des Stadtarchivs im Benutzersaal kostenfrei einsehen, soweit es keinen konservatorischen oder rechtlichen Benutzungsbeschränkungen unterliegt. Hierzu zählen unter anderem Beschädigungen am Papier oder Inhalte, die dem Datenschutz unterliegen.
Der Benutzersaal ist mit einem Bookeye-Scanner, kostenlosem WLAN, einem PC für die Einsicht in digitales Archivgut und 10 Arbeitsplätzen mit Stromanschluss für Laptops ausgestattet.
Die Bauakten-Einsicht findet dienstags und donnerstags nach vorheriger Terminvereinbarung statt. Bitte wenden Sie sich dafür vorab telefonisch an das Team des Stadtarchivs. Weitere Informationen zur Bauakten-Einsicht finden Sie im Infoflyer. Falls Sie nicht selbst Eigentümerin oder Eigentümer der Immobilie sind, bringen Sie bei Ihrem Besuch bitte die ausgefüllte Vollmacht und den Benutzungsantrag für die Bauakteneinsicht mit!

Einsichtnahme ins Archivgut
- ... 30 Jahre für Sachakten (nach Aktenschluss).
- ... 10 Jahre nach Tod bzw. 90 Jahre nach Geburt des Betroffenen für Akten mit personenbezogenem Inhalt.
Beide Sperrfristen können über einen Antrag auf Sperrfristverkürzung von der Archivleitung verkürzt werden. Stellen Sie einen solchen Antrag, müssen Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen und versichern, dass keine anderen frei zugänglichen Quellen für Ihr Thema vorhanden sind. Bitte beachten Sie, dass die Verkürzung der Sperrfrist für Akten mit personenbezogenem Inhalt mit Auflagen verbunden sein kann (zum Beispiel Anonymisierung von Namen).

Nutzung von Archivgut für Veröffentlichungen
Solche Scans, Kopien und Aufnahmen von Archivgut sind für den Privatgebrauch erlaubt. Möchten Sie sie für eine Veröffentlichung, Ausstellung oder Ähnliches verwenden, müssen Sie vorab bei der Archivleitung einen Antrag auf Veröffentlichungsgenehmigung einreichen. In bestimmten Fällen können dafür Gebühren anfallen – zum Beispiel bei gewerblicher Nutzung von Quellen aus dem Stadtarchiv. Diese sind in der Gebührentafel zur Archivsatzung der Stadt Singen geregelt.

Rechercheanfragen an das Stadtarchiv
Für heimatkundliche und wissenschaftliche Zwecke sind solche Recherche-Anfragen gebührenfrei. Bei kommerziellen Anfragen, Personenstandsrecherchen und Bauakten-Einsicht wird laut Archivsatzung der Stadt Singen eine Benutzungsgebühr von 26 € pro angefangene halbe Stunde für den Rechercheaufwand verrechnet.

bestände
Sämtliche im Stadtarchiv gelagerten Dokumente sind nach ihrer Herkunft geordnet. Die Einteilung in solche "Bestände" erfolgt in drei Gruppen: den amtlichen, den nicht-amtlichen und den Sammlungsbereich.Die wichtigsten Bestände des Stadtarchivs im Überblick
- 10 Gemeindearchiv und Stadtteilarchive (11 – 16)
- 1 Gemeinderatsprotokolle
- 130 Depositum Enzenberg
- 160 Nachlass Theopont Diez
- 432 Vereinsarchiv Poppele-Zunft Singen 1860 e.V.
- 700 Fotosammlung
- 702 Kartensammlung
Detaillierte Informationen zu den Beständen sowie ausgewählte Digitalisate stehen Ihnen im Online-Findbuch des Stadtarchivs zur Verfügung. Dort können sie auch Archivgut direkt zur Einsicht in den Benutzersaal bestellen.
FAQ: Alles was Sie zur benutzung wissen müssen
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Laut der Archivsatzung der Stadt Singen kann jede Person, die ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, das Stadtarchiv benutzen – egal, ob wissenschaftlich, heimatkundlich oder für die Familienforschung.
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Die Benutzung ist kostenfrei. Nur für die Bauakteneinsicht erheben wir eine Gebühr von 26 € pro Benutzertag.
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Nein, da es gesetzliche Sperrfristen z.B. für Akten mit personenbezogenen Inhalten gibt. Sie haben aber die Möglichkeit, einen Antrag auf Sperrfristverkürzung bei der Archivleitung zu stellen.