
Leihverkehr
Informationen
zu Leihanfragen
Sie haben eine konkrete Leihanfrage an das Hegau-Museum? Dann wenden Sie sich bitte schriftlich an die Leitung der archäologischen Sammlung – idealerweise bereits sechs Monate im Voraus! Bei umfangreichen Anfragen empfehlen sich zwölf Monate Vorlaufzeit.

Kontakt
Stadt Singen, Hegau-Museum
Nuria Schäfer
Am Schlossgarten 2
78224 Singen (Hohentwiel)
nuria.Schaefer@singen.de
Ihre Leihanfrage muss folgende Angaben enthalten:
- Name der leihnehmenden Person (bei juristischen Personen Benennung des/der Zeichnungsbefugten)
- Ausstellungsort (Gebäude/Adresse)
- Ausstellungs- oder Projekttitel
- Begründung der Ausleihe (fachlich bzw. konzeptionell)
- Ausstellungsdauer/Leihdauer
- Liste der angefragten Objekte
- Kontaktdaten der Ansprechpartnerinnen und -partner
- Facility-Report des Hauses
- gegebenenfalls weitere Fragen (zu Reproduktionsangelegenheiten, Bildvorlagen, etc.)
Ausleihbedingungen des Archäologischen Hegau-Museums Singen
Leihfrist
Die Leihfrist beginnt 14 Tage vor der Eröffnung der Ausstellung und endet spätestens 14 Tage nach Beendigung derselben. Dies ermöglicht eine reibungslose Vorbereitung sowie Rückgabe der Leihstücke.
Versicherung
Während der gesamten Leihzeit müssen die Leihgaben bei einer inländischen Versicherungsgesellschaft in Höhe des vom Hegau-Museum festgesetzten Wertes versichert werden. Die Versicherung selbst erfolgt „Nagel zu Nagel“, was bedeutet, dass der Leihnehmende alle anfallenden Kosten trägt. Sollte das Haftungsrisiko vollständig im Rahmen einer sogenannten Eigendeckung – beispielsweise in Form einer Landeshaftung – gedeckt sein, ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen. Das Hegau-Museum behält sich vor, eine solche Eigendeckung zu akzeptieren.
Unterbringung der Leihgaben
Sämtliche Leihgaben sind in abschließbaren Vitrinen auszustellen. Sowohl die Lagerung als auch die Ausstellung darf ausschließlich in alarmsicheren Räumen erfolgen. Um Schäden zu vermeiden, ist zudem ein stabiles Klima in den Ausstellungsräumen erforderlich.
Kosten
Als leihnehmende Person tragen Sie alle mit der Ausleihe verbundenen Kosten. Dazu gehören Transport, Verpackung und Versicherung. Sollte ein Kurier benötigt werden, übernimmt der Leihnehmende auch hierfür die Kosten. Alle weiteren Bedingungen werden im Leihvertrag und dessen Anlagen festgelegt.