Musikinsel der Jugendmusikschule

Jugendmusikschule Singen

Wenn Musik verbindet

Die Singener Jugendmusikschule öffnet allen Kindern und Jugendlichen Tür und Tor in die Welt der Musik. Von frühkindlicher Bildung bis hin zur professionellen Ausbildung und Spitzenförderung – an diesem Ort schafft die Kreativität junger Köpfe Großes. Mit etwa 1.000 Schülerinnen und Schülern zählt die Jugendmusikschule in Singen zu den größten ihrer Art in der Region. Seit über 50 Jahren bereichert sie nun schon das kulturelle Leben der Stadt und kooperiert laufend mit anderen Singener Bildungs- und Kultureinrichtungen. Was die jungen Talente erwartet: Angebote für Chöre, Ensembles, Orchester und Bands sowie Kurse für alle Altersgruppen. Aber auch Erwachsene lernen nie aus und finden verschiedene attraktive Angebote bei uns.

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Öffnungszeiten

Weitere Informationen

Alles, was Sie für Ihren Besuch in der Jugendmusikschule Singen wissen müssen: Details zu Anfahrt, Barrierefreiheit und Veranstaltungen vor Ort!

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Veranstaltungen in der Jugendmusikschule

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FAQ: Das wichtigste auf einen blick

Sie haben noch Fragen? Die wichtigsten Infos zusammengefasst …

  • Ihr Kind benötigt keine musikalischen Vorkenntnisse, um mit dem Unterricht an der Jugendmusikschule zu beginnen. 

  • Ja, wir haben eine Vielzahl von Instrumenten, die unsere Schüler jeweils nach Verfügbarkeit ausleihen können. Die Instrumentenlehrkraft berät Sie hierbei gerne, um ein passendes Instrument für Ihr Kind auszuwählen. Der Verleih erfolgt über das Sekretariat der Jugendmusikschule.

  • Gezahlt wird ein Jahresentgelt, das in monatlichen Teilentgelten fällig wird. 

  • Familienermäßigung: 

    Nehmen zwei Schüler einer Familie am Unterricht teil, wird Schülern bis zu einem Alter von 27 Jahren eine Ermäßigung von 20% gewährt, diese Ermäßigung steigert sich bei jedem weiteren teilnehmenden Schüler derselben Familie um 10 % bis zu einer Gesamthöhe von höchstens 40% des Fachentgelts.

    Ermäßigung aus sozialen Gründen:

    Aus sozialen Gründen können für Schüler i.S.d. $1 Abs. 1 S.2 JBiG die Entgelte auf Antrag um 50% ermäßigt werden, soweit eine regelmäßige und motivierte Teilnahme nachweisbar ist. Antragsberechtigt sind Empfänger von Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, Wohngeldgesetz, Bundeskindergeldgesetz (Kinderzuschlag), Leistungsempfänger nach dem AsylbIG oder Inhaber des Singener Sozialpasses. Der Antrag ist formlos an die Jugendmusikschule zu richten. Die hierzu geeigneten Nachweise sind vorzulegen.

  • Ja, es gibt eine Warteliste. Die Wartezeit kann je nach Kurs- bzw. Unterrichtsangebot variieren. 

  • Der Unterricht findet sowohl in Form von Einzelunterricht mit einer Dauer von 30 oder 45 Minuten statt sowie als Partner- und Gruppenunterricht. Weiterhin bietet die JMS Kurse, wie Instrumentenkarussell oder Instrumentenexpress an und Ergänzungsangebote, wie z.B. Theorie und Gehörbildung. Für Erwachsene gibt es zusätzlich ein Abo-Angebot. Unter "Aktuelles" finden Sie weitere Informationen. 

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